Man muss also eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, um beispielsweise eine Geldleistung bei bleibender Invalidität auf Grund eines Freizeitunfalls bekommen zu können. Im Versicherungspaket sollten auch Taggeld, Spitalsgeld sowie Unfallkosten, wie Heil,- Bergungs- und Rückholkosten enthalten sein, um zusätzliche Folgekosten zu vermeiden. In der Regel wird auch der Unfalltod mitversichert.
Wie hoch sollte die von Ihnen gewählte Versicherungssumme sein und wie funktioniert das mit der progressiven Leistungsstaffelung?
Bei Unfallversicherungen wird eine Versicherungssumme in der Höhe des fünffachen Brutto-Jahres-Einkommen empfohlen, da die Einmalzahlung der Versicherung im Schadensfall ein Leben lang für die Erhaltung ihres Lebensstandart ausreichen soll. Einfacher ausgedrückt: Ihr Monatseinkommen multipliziert mit 200 sollte die Versicherungssumme bei einer Invalidität von 100% ergeben (z.B.: 2.000 Euro x 200 = 400.000 Euro; 400.000 Euro angelegt zu 6% Fixverszinsung ergibt sich ein Zinsertrag von 24.000 Euro pro Jahr oder umgerechnet 2.000 Euro im Monat, ohne das bestehendes Kapital zu verkleinern.
Bei der progressiven Unfallversicherung steigt die Versicherungsleistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (in der Regel 26%) überproportional an. Bei einem Invaliditätsgrad von 50% z.B. auf die 2-fache Versicherungssumme und bei 100% auf das 4-fache der Versicherungssumme.
Was sollten Sie bei einer Unfallversicherung noch berücksichtigen:
Zu beachten ist, dass Unfallversicherungen häufig gefährliche Sportarten nicht mit einschließen, hierzu ist eine Zusatzvereinbarung notwendig. Falls Sie gefährliche Sportarten ausüben, sollten Sie dies ihrer Versicherung mitteilen und einen Zusatzbeitrag vereinbaren.
Weiters sollten wie oben angeführt folgende Leistungen enthalten sein:
- Notarzthubschrauberkosten
- Rehabilitations- und Kurkosten
- Schmerzensgeld
- Unfalltod
- Heilkosten, Bergungskosten, Rückholkosten, kosmetische Operationen
- Taggeld (eigentlich nur bei Personen nötig, die auf Einkommen durch Trinkgeld oder "Pfusch" angewiesen sind)
- Spitalsgeld