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Krankenzusatzversicherung PDF Drucken E-Mail

Wer im Ernstfall in den Genuss einer erstklassigen Rundum-Versorgung kommen will, kann dies nur erreichen, wenn er entweder bereit ist, als so genannter Privatpatient die Mehrkosten dieser Betreuung aus eigener Tasche zu bezahlen, oder bereit ist eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen.

Da explodierende Spitals- und Medikamentenkosten die öffentlichen Krankenkassen immer tiefer in die Rote Zahlen treiben und selbst Rezept- und Ambulanzgebühren, sowie Selbstbehalte bei Arztbesuchen keinen Ausweg aus dem Dilemma der Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystem bieten, hilft nur noch die private Absicherung.

Die Versicherungsleistungen sind sehr flexibel gestaltbar. Da in den meisten Fällen die Krankenzusatzversicherung mit verschieden Modulen aufgebaut ist, kann der Versicherungsnehmer selbst entscheiden welche Leistungen er haben will, und welche ihm zu teuer sind. Die Basisleistung besteht immer in der Bezahlung der Unterbringung in der so genannten Sonderklasse bei Spitalsaufenthalten. Dieser Sonderklasse-Tarif schließt Wartezeiten auf diverse Operationen praktisch aus. Das gewünschte Bett steht sofort zur Verfügung und auch bei der Arztwahl genießt der Patient jede Freiheit. Zusätzliche Vorteile wie uneingeschränkte Besuchszeiten, TV und Telefon sowie eine Auswahl an speziell zugebereiteten Speisen sollte man auch nicht außer Acht lassen.

Weiters kann als Zusatzmodul eine Zahnversicherung miteingeschlossen werden. Diese Absicherung ist sehr teuer, doch wer es sich leisten kann und Probleme mit den Zähnen hat, für den ist die private Zahnversicherung eine Überlegung wert. Für viele Zahnärztlich Routinemaßnahmen benötigt man jedoch keine private Vorsorge. Plomben, Wurzelbehandlungen, auch eine Wurzelspitzenresektion, um einen eitrigen Zahn zu retten - das alles übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Eine private Zahnversicherung trägt niemals die gesamten Kosten (von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, zur Zeit jedoch maximal 80%), es werden auch keine ästhetischen Arbeiten wie Zahnbleichen übernommen. Fazit: Wenn man bedenkt, dass allein ein Zahnimplantat schon um die 1000 Euro kostet, wird klar, dass sich eine Generalsanierung nicht ausgehen wird. Daher wird empfohlen, die Summe für eine größere Sanierung auf mehrere Jahre auszuteilen.

Über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus kann die private Krankenversicherung einen den Kundenvorstellungen genau angepassten, individuell maßgeschneiderten Versicherungsschutz anbieten, z.B. freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses, Komfort einer höheren Verpflegungsklasse, das Gefühl als Privatpatient versorgt zu werden usw.

Die Privatversicherung kann jedoch bei verschiedenen Personengruppen (z.B. Freiberufler) auch die Grundabsicherung darstellen.

Der Begriff "Krankheit"

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird Krankheit als ein dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft nach anormaler körperlicher oder geistiger Zustand definiert.

Wer kann versichert werden?

Versicherungsnehmer können gesunde, in Österreich wohnende Personen sein, die die geltende Altersgrenze nicht überschritten haben; andere Personenkönnen zu besonderen Bedingungen versichert werden. Mitversichert können Familienangehörige des Versicherten werden, die mit dem Versicherungsnehmer im gemeinsamen Haushalt leben.


Was kann nicht versichert werden?

Kosmetische Behandlungen und Operationen und deren Folgen, soweit sie nicht zur Beseitigung von Unfallfolgen dienen bzw. psychisch notwendig sind, sowie nichtärztliche Hauspflege und Maßnahmen der Geriatrie (Altersheilkunde).


Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt nach:

  • Übermittlung der Versicherungspolizze, jedoch nicht vor dem in der Polizze angeführten Zeitpunkt
  • Bezahlung der ersten Prämie
  • Ablauf der Wartezeiten.


Wann endet der Versicherungsvertrag?

Die private Krankenversicherung ist ein Vertrag, der auf Lebenszeit abgeschlossen wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind kurzfristige Verträge und Krankengeldversicherungen. Das bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer, dass ausschließlich Sie die Versicherung kündigen können. Nur wenn Sie bei Vertragsabschluß wissentlich falsche Angaben gemacht bzw. die Prämien nicht gezahlt oder eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheit schuldhaft verletzt haben, kann auch der Versicherer den Vertrag beenden.


Was versteht man unter "Wartezeiten"?

Die Wartezeit ist ein bestimmter Zeitraum nach Versicherungsbeginn, während dessen der Versicherer keine Leistungen erbringt. Es gibt bei der Krankenversicherung:

  • eine allgemeine Wartezeit, diese beträgt drei Monate
  • eine besondere Wartezeiten z.B. für Schwangerschaften und Entbindungen bis zu neun Monate, oder für bestimmte Behandlungen ( Zahnersatz) max. acht Monate. Darüber hinaus können bei Vertragsabschluß besondere Wartezeiten für Vorerkrankungen vereinbart werden.
  • eine verkürzte Wartezeit z.B. bei Abschluss einer Gruppenversicherung


Wann entfällt die allgemeine Wartezeit?

Bei vielen akuten Infektionskrankheiten, bei Unfällen oder auch beim Einschluss des Ehepartners oder neugeborener Kinder in bestehende Verträge ( unter Wahrung der Fristen).


Wie wird die Prämie berechnet?

Die Prämie wird im Hinblick auf die persönlichen Verhältnisse (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand) und den entsprechenden Tarif berechnet. Bei Gruppenversicherungen werden Rabatte berechnet.

 
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