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KFZ-Versicherung PDF Drucken E-Mail

Zweck der Kfz-Haftpflichtversicherung

In Österreich ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Schadenersatzverpflichtungen, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen können, werden damit gedeckt: gerechtfertigte Ansprüche eines Unfallgegners zufrieden gestellt, ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt. Mitversicherte Personen sind der Eigentümer bzw. der Halter des Kfz, der vom Halter berechtigte Lenker, die Insassen sowie Personen, die den Lenker einweisen. 

Wahl der Versicherungssumme

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 3 Millionen Euro, die im Normalfall ausreicht. Wenn Sie einen höheren Schutz wollen, können Sie die Versicherungssumme beliebig erhöhen lassen. Allerdings zahlen Sie dafür auch eine höhere Prämie. 

Wahl der Zahlungsweise

Sämtliche Kfz-Haftpflichtangebote sind als Jahresprämien gestaltet, die im Voraus zu entrichten sind. Es ist aber mit Einverständnis der Versicherung auch möglich, die Prämie in Form einer halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Ratenzahlung zu leisten. Für dieses Entgegenkommen verrechnen die Versicherer Zuschläge zwischen 3 und 6 Prozent. Wenn Sie Ihrem Versicherer aber einen direkten Zugriff auf Ihr Bankkonto in Form eines Abbuchungs- bzw. Einziehungsauftrages ermöglichen, wird in der Regel auf den Zuschlag verzichtet.

Wechsel der Versicherung

Sie sollten die bisherige Versicherung erst dann kündigen, wenn Sie eine neue Versicherung für Ihr angemeldetes Kraftfahrzeug gefunden haben und bereits eine schriftliche Zusage des neuen Versicherers vorliegt.

Ihr Versicherungsschutz beginnt bereits mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung, mit der die Anmeldung Ihres Kraftfahrzeuges möglich ist.

Vor einem geplanten Versicherungswechsel sollten Sie beachten, dass das Bonus-Malus-System nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist, sondern auch andere Prämienbemessungssysteme zulässig sind. 

Verhandeln Sie bei einem Neuvertrag unbedingt über die Prämienstufe. Nicht überall landen nämlich Neueinsteiger automatisch in der kostenintensiven Stufe 9.

Sollte es Ihnen passieren, dass Sie von bereits drei Versicherungen abgelehnt wurden, können Sie vom Versicherungsverband die Zuweisung eines Versicherers verlangen. Die zugewiesene Versicherung ist dann zum Vertragsabschluss mit Ihnen verpflichtet. Allerdings ist sie auch berechtigt, von Ihnen einen Prämienzuschlag von 50 Prozent oder einen Schadenersatzbeitrag im Ausmaß einer Jahresprämie zu verlangen.

Kündigung der Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann jährlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich (am besten eingeschrieben!) erfolgen, das Schreiben spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages (siehe Polizze) bei der Versicherung eingelangt sein. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt es, wenn der Versicherer die vereinbarte Versicherungsprämie einseitig erhöht. In diesem Fall können Sie den Vertrag binnen eines Monats kündigen. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald Ihnen der Versicherer die Prämienerhöhung sowie deren Begründung schriftlich mitgeteilt hat. Während der Kündigungsfrist genießen Sie noch den vollen Versicherungsschutz.

Sie können rechtswirksam vereinbaren, dass Sie bestimmte Vorteile erhalten (z.B. spezielle Rabatte), wenn Sie Ihr jährliches Kündigungsrecht nicht ausüben. Sollten Sie den Vertrag dennoch kündigen, büßen Sie diese Vorteile natürlich ein und können vom Versicherer zu Ersatzleistungen verpflichtet werden. Ein genereller Verzicht auf das jährliche Kündigungsrecht ist allerdings rechtlich unwirksam. 

 
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