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Was umfasst der Versicherungsschutz?

Dieser umfasst alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen und im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, stehen.

Zum Wohnungsinhalt gehören auch folgende Baubestandteile und Gebäudezubehör: Malerei, Tapeten, Verfliesungen, Fußböden (nur wenn schwimmend verlegt), Wand- und Deckenverkleidungen, Heizungsanlagen, Badezimmereinrichtungen, Klosetts und Armaturen, sofern diese sich nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befinden und der Wohnungsinhaber auch Gebäudeeigentümer ist. Ferner sind die bei einem entschädigungspflichtigen Schaden entstandenen Aufräumungskosten (einschließlich Transport bis zur nächsten gestatteten Ablagerungsstätte) und Reinigungskosten der Versicherungsräumlichkeiten bis maximal 2% der Versicherungssumme.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert:

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raumfahrzeugen oder Teilen davon und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen.
  • Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen bei einem derartigen Ereignis.
  • Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung.
  • Schäden durch Austreten von Leitungswasser und durch Frost.
  • Schäden durch Glasbruch. 

Die Forderung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen auf Grund eines Personenschadens, eines Sachschadens oder eines Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung. Mitversichert gelten auch der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte, die minderjährigen Kinder bis maximal zum 25. Lebensjahr, sofern und solange sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes Einkommen verfügen. Mitversichert sind auch Personen, die aus einem Arbeitsvertrag oder gefälligkeitshalber häusliche Arbeiten verrichten (Hauspersonal). In der Haftpflichtversicherung sind ferner versichert:

  • Fremdenbeherbergung, sofern keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist
  • der Betrieb einer Rundfunk- und Fernsehanlage
  • Haltung und Verwendung von Fahrrädern
  • die nicht berufsmäßige Sportausübung
  • aus dem erlaubten Besitz von Hieb-, Stich- und Schusswaffen und aus deren Verwendung als Sportgerät und für Zwecke der Selbstverteidigung
  • aus der Haltung von Kleintieren
  • aus der Verwendung, nicht jedoch der Haltung von Elektro- und Segelbooten
  • aus der Haltung und Verwendung von nicht motorisch angetriebenen Wasserfahrzeugen, Schiffs- und Flugmodellen, bis zu einem Fluggewicht von 5 kg

Wo gilt die Haushaltversicherung?

Die Versicherung gilt in den vom Versicherungsnehmer bewohnten Räumen des Gebäudes auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist. Außerhalb der Wohnräume sind folgende Sachen des Wohnungsinhaltes mitversichert: Auf dem Dachboden, im Keller oder Ersatzraum: Möbel, Stellagen, Werkzeuge, Fahrräder, Kraftfahrzeugzubehör, Reise- und Sportutensilien, Schlauchboote, Wäsche, Lebensmittel, Wirtschaftsvorräte, Kühl-, Waschgeräte und Heizmaterial sowie sonstiger Boden- und Kellerkram. Im Freien auf dem Grundstück und im Stiegenhaus: Gartenmöbel, Gartengeräte, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Wäsche, gesicherte Fahrräder. Außerhalb der Wohnung sind in Europa im geographischen Sinn oder einem Mittelmeeranliegerstaat versichert: Sachen des Wohnungsinhaltes, die vorübergehend, aber nicht länger als 6 Monate in ständig bewohnte Gebäude verbracht werden. Diese Außenversicherung ist mit 10 % der Versicherungssumme und mit 10 % der Haftungsbegrenzungen, die für Einbruchdiebstahl gelten, beschränkt, und gilt nur, soweit nicht aus einer anderen Versicherung eine Entschädigung verlangt werden kann. Anmerkung: Diese Außenversicherung gilt nicht für Zweitwohnsitze und deckt nicht Schäden durch einfachen Diebstahl. Das Beraubungsrisiko ist in dieser Außenversicherung auch außerhalb von Gebäuden mitversichert. Die Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn und auf die außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten.
 
Nur gegen besondere Vereinbarung sind mitversichert:

  • indirekter Blitzschlag
  • Hochwasser, Vermuhrungen, Überschwemmungen, Lawinen und Lawinenluftdruck
  • Wasseraustritt aus Aquarien
  • Vandalismusschäden
  • Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine und Sammlungen ist die Haftung in der Einbruchdiebstahl mit folgenden Beträgen begrenzt, die bei Bedarf erhöht werden müssen:

1. Für Bargeld, Valuten, Einlagebücher € 1.817,-, davon freiliegend € 364,-
2. Für Schmuck, Edelsteine und Sammlungen € 7.994,--, davon freiliegend € 2.180,-
3. Im versperrten, eisernen, feuerfesten Geldschrank mit mindestens 100 kg Gewicht oder in einer versperrten Einsatzkasse € 18.168,-
4. Im versperrten Geldschrank mit mindestens 250 kg mit besserem Sicherheitsgrad als im Absatz c) oder im versperrten Mauerwandsafe mit mindestens Schlossschutzpanzer € 58.138,- 

  • Kochflächen (Ceranfelder)
  • Erhöhung der Privathaftpflicht von € 145.000,- auf 0,22 Mio €, 0,36 Mio € oder 0,73 Millionen €
  • Erweiterung des örtlichen Geltungsbereiches in der Privathaftpflicht (Weltdeckung)
  • Haltung von Hunden
  • Schäden an Angehörigen des Versicherungsnehmers in gerader aufsteigender und absteigender Linie
  • bewegliche und unbewegliche Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder einer sonstigen Tätigkeit sind
  • Kosten einer Ersatzunterkunft infolge Unbenutzbarkeit anlässlich eines Versicherungsfalles
  • Kühlgutversicherung (Verderb von Tiefkühlwaren infolge Versagen der Tiefkühleinrichtung)

Nicht versichert sind:

  • Schäden durch Wasser aus Witterungsniederschlägen oder dadurch verursachten Rückstau
  • Schäden an Handspiegeln, optischen Gläsern, Glasgeschirr, Hohlgläser, Beleuchtungskörper, Glasdächer, Glasbausteine, Kunstverglasungen, Kochflächen und Kunststoffgläser

Zusätzliche Versicherungsmöglichkeiten:

  • Reisegepäckversicherung
  • Elektrogeräteversicherung
 
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