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Haftplichtversicherung PDF Drucken E-Mail

Die Privathaftpflichtversicherung schützt sie vor Schadenersatzansprüche, die sich aus der gesetzlichen Haftung ergeben, und gegen Sie geltend gemacht werden. Fügen Sie jemand einen Schaden zu, so haften Sie grundsätzlich dafür und müssen Schadenersatz leisten. Um diese Forderung nicht aus der eigenen Kasse bezahlen zu müssen, empfiehlt sich der Abschluss eine Privatpflichtversicherung.


Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von einem Dritten gemacht, so deckt die Versicherung auch die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche und ergänzt insofern sie Rechtschutzversicherung.

Was kann mit einer Privathaftpflichtversicherung versichert werden:

  • Personenschäden: Personen, die durch das Verschulden der versicherten Person, verletzt wurden z.B. beim Sport oder im Straßenverkehr.
  • Sachschäden: Gegenstände, die durch das Verschulden der versicherten Person beschädigt oder zerstört wurden.

Ausgeschlossen von der Haftpflichtversicherung sind:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Ansprüche zwischen Familienmitgliedern und Personen, die im gleichen Versicherungsvertrag mitversichert sind
  • Schäden an fremden Gegenständen, die der Versicherungsnehmer aufgrund von Miete, Pacht, Leasing,.. benutzt.
  • Schäden an fremden Gegenständen, die dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung übergeben wurden.

In der Haftpflichtpolizze, die die Versicherung ihrem Kunden ausstellt, ist die Eigenschaft, in welcher dieser versichert ist, etwa als Hundebesitzer, als Hausinhaber, als Gewerbetreibender oder als Rechtanwalt, konkret angegeben. Es gibt keine Haftpflichtversicherung, die für alle Eigenschaften eines Menschen Schutz bietet.

Für die private Haftpflicht der Mitglieder einer Familie (Eltern und ihre minderjährigen Kinder) kommt eine Haushaltversicherung auf, weil sie Standardbestandteil dieser Kombiversicherung ist. Sie deckt Haftpflichtschäden von Privatpersonen nicht nur an deren Wohnort und in deren Heimatregion, sonder in ganz Europa. Sie deckt üblicherweise Schäden bis zu 730.000 €, gegen geringere Mehrprämien ist diese Haftungssumme zu steigern.

Die Privathaftpflichtversicherung gilt aber nicht für den Hund der Familie. Für diesen gibt es eine eigene Hundehalter-Haftpflicht. Sie gilt auch nicht für bereits erwachsene Kinder, für die kein Sorgerecht der Eltern mehr besteht.

Für die private Haftpflicht von jungen Menschen, die zwar noch im Familienverband leben, aber bereits ein eigenes Einkommen haben, kommt die Haushaltversicherung der Eltern nicht mehr auf! Für sie empfiehlt sich daher der Abschluss einer eigenen Privathaftpflichtversicherung.

Für die Haftpflicht der Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern kommt die Eigenheimversicherung auf, weil sie Standardbestandteil dieses Versicherungsbündels ist.

Für Mehrfamilienhäuser und andere Bauobjekte muss eine spezielle Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz abgeschlossen werden, in der auch die eventuellen Ansprüche von Mietern abgedeckt sind. Die Prämie richtet sich nach dem Neubauwert des Objekts.

Weitere Formen der Haftpflichtversicherung:

Für Ärzte, Lehrer, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, ja sogar für Landwirte und Vereine gibt es eigene Haftpflichtversicherungen für Schäden, die deren berufliche Tätigkeit verursachen kann. Bei den Freiberuflern gibt es dazu fixe Prämien, die auf die spezifische Tätigkeit abgestellt sind, bei Landwirten wird die Ertragsfläche zur Bemessung der Prämie herangezogen, bei Vereinen die Zahl ihrer Mitglieder.

Für Betriebsinhaber gibt es Haftpflichtversicherungen gegen Schäden, die der Betrieb und seine Mitarbeiter bei anderen verursachen. Deren Prämie wird nach dem Umsatz und der Jahreslohnsumme des Betriebes berechnet. Ein Haftungslimit von 1,5 Mio. € ist oft zu gering bemessen.

Zu der betrieblichen Haftpflicht kommt seit wenigen Jahren auch die Produkthaftpflicht, die aufgrund jüngster gesetzlicher Regelungen dem Erzeuger bzw. dem Importeur von mangelhaften Erzeugnissen die Verantwortung für Schäden auferlegt, die diese bei ihrer Verwendung verursachen können. Diese Haftung kann ein Betrieb durch Nachweis einer Bankgarantie oder durch Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung trag.

In absehbarer Zeit ist auch damit zu rechnen, dass Betriebsinhabern per Gesetz eine Haftung für Umweltschäden auferlegt werden wird, die sämtliche Aktivitäten ihres Unternehmens verursachen.

 
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