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Er- und Ablebensversicherung gegen laufende Prämie oder gegen Einmalbetrag Die in Österreich mit Abstand dominierende Form der Lebensversicherung ist die kombinierte Er- und Ablebensversicherung, eine Kapitalversicherung auf den Todesfall, die die wichtigsten Elemente und Bedingungen der Erlebensversicherung und der reinen Ablebensversicherung in sich vereinigt. Rund drei Viertel aller in Österreich laufenden Lebensversicherung gehören in diese Kategorie. Für die Kombination für die Kombination Er- und Ablebensversicherung gilt als Grundsatz: die Versicherung zahlt immer, selbst wenn bestimmte Sonderrisiken - die in der Polizze ausdrücklich als Ausschließungsgrund für die Leistung angegeben sind - schlagend werden sollten, werden in jedem Fall die im Lauf der Versicherungsdauer angehäuften Sparanteile der Prämie samt Gewinnbeteiligung fällig. Das heißt: Sie müssen niemals Angst vor dem Verlust Ihrer Sparprämie in der Lebensversicherung haben. Sie geht Ihnen nie verloren, was auch immer passieren mag. Sonderrisiken: Was sind die Sonderrisken, deren Zutreffen eine verringerte Leistung der Lebensversicherung zur Folge hat? - Tod durch Selbstmord innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss
- Tod durch Beteiligung des Versicherten als Kämpfer an einem Krieg im Ausland; nicht schädlich ist hingegen die passive Beteiligung an Kriegen, etwa als Reporter oder als UNO-Beobachter
- Tod des Versicherten in einem Aufruhr, wenn er auf Seiten der Unruhestifter gestanden hat
Tod durch Ausübung von Extremsportarten, wie Fallschirmspringen, Ballonfahren, Paragleiten, Extremklettern, Tiefseetauchen oder in Trainings bzw. durch Beteiligung an Wettkämpfen mit Autos, Booten oder Flugzeugen. Trotzdem ist es sinnvoll, wenn sich auch ein Extremsportler Lebensversichern lässt; sollte ein Autorennfahrer nämlich im Straßenverkehr verunglücken, müsste seine Versicherung zahlen. Er kann sich aber auch als Autorennfahrer Lebensversichern lassen, allerdings nur gegen eine markante Erhöhung seiner Risikoprämie. Grundsatz: Jede Ausnahmebestimmung einer Versicherung ist durch einen entsprechenden Prämienaufschlag wegversicherbar. Sonderwünsche kosten eben Geld. Es gibt aber auch Gründe, dass die Lebensversicherung nicht zahlt, die man nicht wegversichern kann: Dazu zählt vor allem ein starker Rückstand bei der Bezahlung der Prämie, wenn der Versicherungskunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate seine Prämie schuldig bleibt, muss seine Lebensversicherung nicht mehr die volle Leistung bringen, sondern nur noch die Ansparsumme auszahlen. Ebenso bei Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherungskunden beim Abschluss des Vertrages; hat er damals wissentlich falsche Angaben über seinen Gesundheitszustand gemacht, hat er vor allem Krankheiten verschwiegen, die später zum seinem Tod führen - etwa dauernden Bluthochdruck, Herzinfarkte oder dauernde ärztliche Behandlung -, so wertet das die Versicherung als arglistige Täuschung; sie kann dann vom Vertrag zurücktreten und ebenfalls nur die bisher vereinnahmten Sparprämienanteile auszahlen. Der Tod des Versicherten durch eine strafbare Handlung (Vergehen oder Verbrechen) ist hingegen kein Sonderrisiko, bei dem die Lebensversicherung nur einen Teil ihrer Leistung erbringen muss. Bei anderen Sparten, etwa der Unfallversicherung, ist eine Straftat des Versicherungskunden im Zusammenhang mit dem Schadenfall jedoch ein triftiger Grund dafür, dass die Versicherung von ihrer Leistung befreit ist. Damit ist die Lebensversicherung umfangreicher als eine Unfallversicherung.
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