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Leasing wird als eine besondere Form von Mietgeschäften betrachtet, wobei der Leasinggeber (Leasinggesellschaft) dem Leasingnehmer (Kunde) die Nutzungsmöglichkeit an einem Leasingobjekt (Investitionsgut) über einen bestimmten Zeitraum einräumt. Im Mittelpunkt steht das "Überlassen" eines wirtschaftlichen Vorteils, nämlich der Nutzung eines Investitionsgutes. Im Kern ist Leasing demnach eine Gebrauchsüberlassung von Investitionsgütern gegen Entgelt. 

Die Grundlage der "Leasingphilosophie" ist einerseits der Nutzungsgedanke, wonach die Verfügungsmöglichkeit und nicht das Eigentum für eine profitable und wirtschaftliche Verwendung eines Investitionsgutes entscheidend ist, andererseits die flexible und an die Bedürfnisse des Leasingnehmers angepasste Finanzierungsform. 

Charakteristisch für das Leasing ist das Dreiecksverhältnis zwischen Leasinggeber, Leasingnehmer und Hersteller bzw. Lieferant. Der Leasingnehmer trifft die Wahl des Investitionsgutes und vereinbart mit dem Hersteller bzw. Lieferanten die Konditionen des Kaufvertrages. Der Erwerb des Investitionsgutes und damit der Vollzug des Kaufvertrages erfolgt aber durch den Leasinggeber. Der Leasinggeber tritt in den bestehenden Kaufvertrag ein, und überlässt anschließend dem Leasingnehmer das Objekt zur Nutzung. Im Rahmen des Leasingvertrages wird für die Nutzung des Objektes, für einen bestimmten Zeitraum, ein Entgelt vereinbart. 


Die Details  Beim Leasing ist lediglich die Differenz zwischen dem Anschaffungs- und dem Restwert des Fahrzeuges (also die Wertminderung) kostenwirksam. 

Die entstehenden Kosten sind gleichmäßig auf die Vertragslaufzeit verteilt. Damit wird eine Schonung der Liquidität erreicht. 

Die monatliche Leasingrate zeichnet sich durch ihre verlässliche Planbarkeit aus. Weiters können die laufenden Kosten durch die laufenden Erlöse gedeckt werden ("pay as you earn"). 

Auch während der Laufzeit kann eine flexible Anpassung des Leasingvertrages an geänderte Bedürfnisse des Kunden vorgenommen werden. 

Der Leasingnehmer kann sowohl beim Einkauf von neuen Automobilen als auch beim Verkauf von gebrauchten Automobilen von den Vorteilen eines markterfahrenen Leasinggebers profitieren. 

Der Leasinggeber verfügt im Regelfall über vorteilhafte Vereinbarungen mit führenden Versicherungen, von denen der Leasingnehmer profitieren kann.

 
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